Ihr Schornsteinfeger als modernernes Dienstleistungsunternehmen
Sicherheitsüberprüfung nach der Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen (KÜO vom 08.04.2013)
Kohlenmonoxid-Messung an Feuerungsanlagen
Das giftige Kohlenmonoxid (CO) im Abgas von Feuerstätten stellt nicht nur eine Gefahr dar, sondern
ist auch ein Indikator für eine unvollständige und damit Brennstoff vergeudende Verbrennung.
Durch eine CO-Messung wird sichergestellt, dass die Verbrennung sauber und wirtschaftlich abläuft.
Die Ausstellung der gesetztlich vorgeschriebenen Messbescheinigungen ist dem Schornsteinfegerhgandwerk vorbehalten.
Alle ähnlichen Messungen, die zu Wartungs- oder Einstellzwecken erfolgen, ersetzen diese Messung nicht und
sind im Sinne des Gesetzes gegenstandslos. Sollten Sie Fragen zur Messung selbst oder zu den ausgewiesenen Messwerten
auf Ihrer Messbescheinigung haben, beraten wir Sie gern.